AGB mietbus24 GmbH

§ 1 Vertragsabschluss

1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Vertragsangebotes von mietbus24 durch den Kunden zustande.

2) mietbus24 wird dem Kunden auf Anfrage ein unverbindliches freibleibendes Angebot unterbreiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um erste Informationen hinsichtlich Preis, Datum und Fahrtstrecke. Sollte der Kunde auf dieser Basis einen Vertragsschluss mit mietbus24 wünschen, erstellt mietbus24 eine Auftragsbestätigung / Rechnung. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme dieses verbindlichen Angebotes durch den Kunden, die in aller Regel schriftlich erfolgt.

3) Der Vertrag soll schriftlich auf dem verbindlichen Auftragsformular von mietbus24 abgeschlossen werden. Alle Nebenabsprachen sollen schriftlich erfolgen.

§ 2 Leistungsinhalt

1) Der Leistungsinhalt ergibt sich aus dem verbindlichen Angebot von mietbus24, welches der Kunde angenommen hat.

2) mietbus24 verpflichtet sich zur Überlassung des im verbindlichen Angebot bezeichneten Fahrzeuges oder im Falle der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges auch anderer Unternehmen.

3) mietbus24 wird nur geeignete zuverlässige Fahrer einsetzen, die im Rahmen der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten tätig werden. mietbus24 wird insoweit gewährleisten, dass ausreichend Fahrer an Bord sind.

4) Zum Leistungsinhalt von mietbus24 gehört nicht die Beaufsichtigung der beförderten Personen, des beförderten Gepäcks, das Be- und Entladen des Gepäcks bzw. die Überwachung der Devisen-, Pass- und Visavorschriften sowie sonstiger Bestimmungen für die beförderten Personen, sofern keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist.

mietbus24 hat trotz sorgfältiger Planung und Durchführung der Reise keinen Einfluss auf unvorhergesehene Straßen- und Witterungsverhältnisse, technische Defekte des Busses, die trotz sorgfältiger Wartung auftreten, sowie außerplanmäßige Verzögerungen durch Grenzkontrollen.

5) mietbus24 befördert pro Fahrgast Gepäck von bis zu 20 kg im üblichen Umfang und stellt hierbei den Gepäckraum des Busses zur Verfügung. Sperrgepäck wie Sportgeräte, Ski- und Surfbretter oder Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und mietbus24 befördert. Sie sind vor Vertragsschluss mitzuteilen.

§ 3 Leistungsänderungen

1) Leistungsänderungen vor Überlassung des Busses sollen schriftlich vereinbart werden. Danach können sie lediglich in Absprache zwischen dem Kunden und mietbus24 bzw. dem von mietbus24 eingesetzten Personal erfolgen.

2) mietbus24 kann Leistungsänderungen vornehmen, wenn diese nicht treuwidrig herbeigeführt werden und erforderlich sind, dem Kunden zumutbar sind und von den vertraglich vereinbarten Leistungsinhalten nicht wesentlich abweichen. Über Abweichungen des Leistungsinhaltes wird mietbus24 den Kunden, sofern möglich vor Vertragsschluss, hinweisen.

§ 4 Preise und Zahlungen

1) Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Sämtliche Nebenkosten, wie Straßen- und Parkgebühren sowie Übernachtungskosten für die Fahrer, sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Diese werden dem Kunden von mietbus24 zusätzlich berechnet.

2) Der Kunde hat eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Preises unverzüglich, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Den Restbetrag hat er spätestens bis zum Tag vor dem vertraglich vereinbarten Abfahrtstermin auf das Konto von mietbus24 zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der sichtbare Eingang des vereinbarten Betrages auf dem Konto von mietbus24.

3) Leistungsänderungen aufgrund einer vom Kunden gewünschten Vertragsänderung wird mietbus24 dem Kunden entsprechend ihrer allgemein gültigen Sätze berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

1) Die Kunden sowie die von ihm betreuten Fahrgäste haben sämtliche erforderlichen und sachlich gebotenen Anweisungen des Fahrers, insbesondere in Bezug auf die Fahrsicherheit Folge zu leisten.

2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung der Ordnung und ein entsprechendes Verhalten seiner Fahrgäste zu sorgen, so dass vermeidbare Verunreinigungen und/oder Beschädigungen von Fahrzeugeinrichtungen ausgeschlossen sind. Der Kunde hat die Fahrgäste bei Zuwiderhandlung abzumahnen und diese bei weiterer Zuwiderhandlung von der Beförderung auszuschließen. Das gleiche Recht steht dem von mietbus24 eingesetzten Fahrer zu.

3) Sofern Vertragsstörungen des Kunden bzw. seiner Fahrgäste, wie vorstehend unter Ziff. 2 genannt, auch nach erfolgloser Abmahnung von mietbus24 bzw. des Fahrers von mietbus24 fortgesetzt werden, so ist mietbus24 bzw. der eingesetzte Fahrer berechtigt, den gesamten Fahrauftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei entsprechend schwerwiegenden Vertragsverstößen kann eine vorhergehende Abmahnung entfallen, sofern diese mietbus24 bzw. dem eingesetzten Fahrer nicht zumutbar und/oder ohnehin nicht erfolgversprechend ist. Der Anspruch von mietbus24 auf den vertraglich vereinbarten Fahrpreis bleibt auch nach fristloser Kündigung aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen von der Kündigung unberührt.

4) Das beidseitige Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls sowohl für mietbus24 als auch für den Kunden unberührt.

§ 6 Nichtantritt der Fahrt, Rücktritt/Kündigung durch den Kunden

1) Sollte der Kunde die vertraglich vereinbarte Fahrt nicht antreten, so entbindet ihn das nicht von der Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises, es sei denn, die Gründe liegen in der Sphäre von mietbus24.

mietbus24 muss sich allerdings ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einem möglicherweise anderweitigen Einsatz des Busses anrechnen lassen.

mietbus24 ist berechtigt, den vom Kunden zu zahlenden Betrag wie folgt zu pauschalieren: Bei einem Rücktritt des Kunden a) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 30 % b) ab dem 29. bis 21. Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 % c) ab dem 20. bis 11. Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 % d) ab 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 90 % e) am Tage des geplanten Fahrtantrittes sowie bei Nichtantritt (no show) 100% jeweils bezogen auf den vertraglich vereinbarten Preis.

Dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, mietbus24 keinen oder einen niedrigeren Betrag nachzuweisen.

2) Kann mietbus24 ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aus unvorhersehbaren schwerwiegenden Umständen oder in Folge technischer Defekte, die trotz ordnungsgemäßer Wartung aufgetreten sind, nicht zur Verfügung stellen, werden sowohl mietbus24 als auch der Kunde von der Leistungsverpflichtung befreit. Dies gilt nur insoweit als mietbus24 die Nichtüberlassung nicht zu vertreten hat. Hierbei ist mietbus24 verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten und bleibt verpflichtet, sich um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu bemühen. Sollten derartige Umstände nach Fahrtantritt auftreten, ist der Kunde entsprechend der erbrachten Fahrleistung zur anteiligen Zahlung verpflichtet, sofern mietbus24 die Nichtüberlassung nicht zu vertreten hat. mietbus24 ist in diesen Fällen allerdings verpflichtet, dem Kunden beratend zur Seite zu stehen und gegebenenfalls für Ersatzleistungen (sofern möglich) auf Kosten des Kunden bzw. erforderliche Unterkünfte auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen in derartigen Fällen nicht.

3) Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Leistungen von mietbus24, z.B. in Folge eines trotz ordnungsgemäßer Wartung des Fahrzeuges eingetretenen Defektes, erheblich und unzumutbar verändert werden. Sollte dieser Fall eintreten, so gilt § 6 Ziff. 2 entsprechend.

§ 7 Haftung

1) mietbus24 haftet für Sachschäden nur nach § 23 Personenbeförderungsgesetz. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der Sachschaden des Kunden EUR 1.000,00 übersteigt und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mietbus24 beruht.

2) Im Übrigen ist die Haftung von mietbus24 für einfache Fahrlässigkeit auf den 3-fachen vertraglich vereinbarten Preis beschränkt, sofern nicht die vertragliche Beschaffenheit fehlt, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Schaden bei mietbus24 versichert ist. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

3) Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und bleibt unberührt.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlich der Sitz von mietbus24 in Hamburg.

2) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

§ 9 Unwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen

Bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung durch eine durchführbare und/oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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